
Renovierung die Zweite
14. Juni 2025Dir überweist jemand Fremdes plötzlich Geld per PayPal. Kurz darauf meldet sich die Person und bittet dich, den Betrag zurückzuschicken – angeblich habe sie sich bei der E-Mail-Adresse vertan. Die Rückzahlung soll bitte über „Freunde & Familie“ erfolgen. Bitte auf keinen Fall! Der Trick dahinter ist: Die ursprüngliche Zahlung kam über „Waren & Dienstleistungen“, also mit Käuferschutz. Deine Rückzahlung über „Freunde & Familie“ ist aber nicht abgesichert. So kann der Betrüger, nachdem Du ihm Geld „zurück“ gesendet hast, über den Käuferschutz seine ursprüngliche Überweisung auch wieder zurückholen. So wird dann der Betrag zweimal von Deinem Konto abgebucht.
👉 Schick das Geld niemals über „Freunde & Familie“ zurück, sondern öffne die Transaktion in deinem PayPal-Konto und klicke dort auf „Rückzahlung senden“.
Das Geld behalten darfst Du aber auch nicht da, wenn dir jemand versehentlich oder absichtlich Geld überweist – und du keinen Rechtsgrund hast, es zu behalten (z. B. weil keine Ware oder Dienstleistung geliefert wurde), dann gilt das rechtlich als ungerechtfertigte Bereicherung (§ 812 BGB) und damit hätte der Betrüger eine Möglichkeit Dich anzuzeigen. Es soll wohl Fälle geben, die das Geld dann behalten haben einen Brief vom Rechtsanwalt wegen ungerechtfertigter Bereicherung bekommen haben.
Wenn Ihr regelmäßig über „IT für Hausgebrauch und IT-Sicherheit für jedermann“ informiert werden wollt, dann abonniert meinen WhatApp Kanal „Schulten Computerdienstleistung“ oder meldet Euch für den Newsletter auf der Internetseite www.computerdienstleistung.com an. Dort bekommt Ihr auch alle Informationen über den Stand der Ladeneröffnung in Düsseldorf.
Beste Grüße
Christoph